Arbeitsrecht
BAG: Zusage einer Witwenrente nur für „jetzige“ Ehefrau ist diskriminierend
BAG , Urteil vom 21.02.2017 – 3 AZR 297/15 Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Klausel, mit der nur der „jetzigen“ Ehefrau des Arbeitnehmers eine Hinterbliebenenversorgung zugesagt ist, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21.02.2017 ist eine solche Einschränkung der Zusage nach § 307 Abs. 1 Satz Weiterlesen…